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Pflegeheim Schupanez bei Leibnitz Häufige Fragen

Willkommen im Pflegeheim Schupanez bei Leibnitz! Hier finden Sie einige häufig gestellte Fragen an unser Pflegeheim und nützliche Informationen für unsere Heimbewohner.

Welche Pflegestufen dürfen sich um einen Betreuungsplatz bewerben?

Grundsätzlich werden alle Pflegestufen aufgenommen, sofern Heimfähigkeit vorliegt, auch Schwerstpflegefälle mit der Notwendigkeit ärztlicher oder medizinischer Betreuung (allerdings keine Drogenkranken).

Wer übernimmt die ärztliche Versorgung?

Die Bewohner können Ihren Arzt frei wählen.

Wie kann der Aufenthalt im Pflegeheim beendet werden?

Der/die Bewohner/in kann auch einen befristeten Heimvertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Weiters kann der/die Bewohner/in den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist sofort auflösen, wenn ihm/ihr die Fortsetzung des Heimvertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (etwa, wenn sich die zur Nutzung vorgesehene Unterkunft in einem Zustand befindet, der sie zu dem vereinbarten Gebrauch unbenützbar macht, wenn die Unterkunft oder die Sanitäranlagen gesundheitsgefährdend sind oder wenn bei der Pflege gravierende Mängel aufgetreten sind). Der Heimträger hat dem/der Bewohner/in, dessen/deren Vertreter/in und seiner Vertrauensperson unverzüglich schriftlich den Erhalt der Kündigung zu bestätigen. 

KÜNDIGUNG DURCH DEN HEIMTRÄGER
Der Heimträger kann auch befristete Heimverträge nur aus gewichtigen und nachvollziehbaren Gründen auflösen. Gekündigt werden muss schriftlich. Ein wichtiger Grund
liegt insbesondere vor, wenn:
1. der Betrieb des Heims eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in seiner Art verändert wird;
2. der Gesundheitszustand des Bewohners/der Bewohnerin sich so verändert hat, dass seine/ihre medizinisch gebotene Betreuung nicht mehr gewährleistet ist und die Pflege in dem Heim nicht mehr durchgeführt werden kann.
3. der/die Bewohner/in den Heimbetrieb trotz einer Ermahnung des Heimträgers wiederholt derart stört, dass dem Heimträger oder den anderen Bewohnern/Bewohnerinnen sein/ihr weiterer Aufenthalt im Heim nicht mehr zugemutet werden kann;
4. der/die Bewohner/in trotz einer nach Eintritt der Fälligkeit erfolgten Ermahnung und Mitteilung der drohenden Konsequenzen mit der Zahlung des Entgelts mindestens zwei Monate in Verzug ist.
Im Fall des ersten Punktes kann der Heimträger den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen, sonst unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten kündigen. Im Fall des Vorliegens der unter Punkt 1 und 2 angeführten Kündigungsgründe hat sich der Heimträger zu bemühen, dem/der Bewohner/in eine angemessene anderweitige Unterbringung zu annehmbaren Bedingungen zu organisieren. Im Fall des Vorliegens des Kündigungsgrundes unter Punkt 3 hat der Heimträger alle zumutbaren Maßnahmen zu unternehmen, um weitere Störungen zu vermeiden. Dazu gehört insbesondere die Vermittlung adäquater medizinischer, psychotherapeutischer oder psychologischer Behandlungen.

Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Rechnung wird an die Bezirkshauptmannschaft – Abteilung Sozialreferat – oder an die jeweiligen Angehörigen verschickt. Abgerechnet wird im Nachhinein (z.B. im Februar für den Jänner, im März für den Februar usw).

Darf ich mein Haustier mitbringen?

  • Das Mitbringen von Haustieren ist leider nicht gestattet. Wir halten aber selbst Katzen Fische, Hasen, Hühner und Meerschweinchen im Heim.

Wer ist für die Vertragsgestaltung zuständig?

Es wird mit jedem Bewohner oder Sachwalter ein Heimvertrag abgeschlossen.

Wird für Besucher gehaftet?

Unser Pflegeheim übernimmt keine Haftung für Besucher und Gäste.

Kann ich im Pflegeheim Schupanez auch um Kurzzeitpflege ansuchen?

Sofern es unsere Kapazitäten erlauben, nehmen wir auch Bewohner in Kurzzeitpflege auf, um die Angehörigen zu entlasten und zu unterstützen.

Welche Daten muss ich der Heimleitung übermitteln?

Jeder Bewohner verpflichtet sich, bei der Aufnahme alle notwendigen medizinischen und persönlichen Daten vollständig anzuführen und die entsprechenden Dokumente der Heimleitung zugänglich zu machen. Dies gilt auch für zukünftige medizinische oder persönliche Informationen. Für Folgen, die aufgrund falscher Angaben entstehen, haftet der Bewohner. Die Heimleitung verpflichtet sich, die ihr übergebenen Dokumente sorgsam zu verwahren.

Was passiert im Todesfall?

Im Todesfall werden die nächsten Angehörigen bzw. Nachkommen (Erben) oder Sachwalter verständigt. Diese müssen die Verlassenschaft regeln. Allfällige Wertgegenstände oder Bargeld werden nur nach der Verlassenschaftsabhandlung und mit schriftlichem Dokument ausgehändigt.

Wo kann ich Geld und Wertgegenstände aufbewahren?

Geld oder Wertgegenstände können bei der Heimleitung abgegeben werden. Jedem Bewohner wird auch eine kleine Kasse mit Schlüssel zur Verfügung gestellt. Haftung seitens des Pflegeheims besteht in allen Fällen aber nur im Rahmen der gesetzlichen und versicherungsrechtlichen Bestimmungen.

Wie wird gewaschen?

Jeder Bewohner hat seine eigene private Wäsche, diese wird im Haus gewaschen und gekennzeichnet.

Habe ich ein Anrecht, im selben Zimmer zu bleiben?

Die Heimleitung behält sich das Recht vor, jederzeit eine Verlegung in ein anderes Zimmer vorzunehmen, wenn die Umstände es erfordern.

Wie werden Post- und Telefonkosten abgerechnet?

Die Gesprächsgebühren sind jedenfalls vom Gast zu tragen und werden in der nächsten Abrechnungsperiode im Nachhinein in Rechnung gestellt.
Die Annahme und Weiterleitung von Poststücken erfolgt ohne Haftung für die ordnungsgemäße Zustellung.

Wo finde ich nähere Angaben zu den Verantwortlichkeiten und Stellenvertretungen?

Verantwortlichkeiten und Stellenvertretung sind im Büro ausgehängt.

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